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Pflichtteil Enkel: Pflichtteilsanspruch berechnen

Bild Dr. jur. Stephan Seitz
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Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2024
 
Bitte beachten Sie meine rechtlichen Hinweise für diese Webseite. Keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Enkeln unter bestimmten Umständen einen Pflichtteilsanspruch ein. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Berechnung und Geltendmachung dieses Anspruchs.

  • Gesetzlicher Pflichtteilsanspruch von Enkeln: Enkelkinder haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf einen Pflichtteil vom Nachlass ihrer Großeltern. Dieser Anspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und dient dazu, sicherzustellen, dass auch Verwandte, die enterbt oder nicht ausreichend im Testament berücksichtigt wurden, am Erbe beteiligt werden.
  • Berechnung des Pflichtteils: Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und nach dem Verwandtschaftsgrad des Pflichtteilsberechtigten, sowie der Anzahl der überlebenden Pflichtteilsberechtigten. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Lebende Eltern: Wenn der Elternteil, der Abkömmling des verstorbenen Großelternteils ist, noch lebt, verdrängt dieser die Enkel von der gesetzlichen Erbfolge. Damit besteht in dem Fall kein Pflichtteilsanspruch für den Enkel.

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Eingabehilfen zum Rechner Pflichtteilsanspruch für Enkel

  • In welcher Beziehung standen sie zum Erblasser? Bitte wählen Sie Enkel aus. Auch, wenn ihre Eltern oder sie adoptiert sind, ehelich oder unehelich sind. Sie stehen erbrechtlich alle gleich.
  • War der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet? Der Pflichtteilsanspruch der anderen Pflichtteilsberechtigten verringert sich, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt verheiratet war. Der Pflichtteil des Ehegatten variiert je nachdem, ob er in Zugewinngemeinschaft oder in der güterrechtlichen Lösung verheiratet war.
  • Lebt ihre Mutter bzw. ihr Vater, der Abkömmling des Erblassers ist, noch? Sollte dies der Fall sein, verdrängt dieser sie in der gesetzlichen Erbfolge und sie haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil.
  • Leben neben Ihnen noch weitere Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)? Sollte dies der Fall sein, verringert das Ihren Pflichtteilsanspruch. Bitte geben Sie jeweils nur die Anzahl der Kinder an und summieren Sie die Enkel und Urenkel nicht. Es geht hier nur darum, dass die erbrechtliche Linie fortgeführt wird. Wenn ein Kind des Erblassers zwei eigene Kinder hat, teilen diese sich den gesetzlichen Erbteil ihres Elternteils.
  • Optionale Angabe: Welchen Wert hat der Nachlass? Falls sie den Wert des Nachlass nicht kennen, lassen Sie das Feld leer oder füllen es mit Null. Dann wird der Anteil berechnet und nicht der Wert des Anspruches.

Beispiele für Berechnung des Pflichtteils eines Enkelkindes

  • Beispiel 1: Ihr Großvater ist verstorben. Die Großmutter, die in Zugewinngemeinschaft mit ihm verheiratet war, lebt noch. Ihre Mutter, die Tochter des Großvaters ist verstorben. Sie haben noch eine Schwester sowie eine lebende Tante, die ebenfalls die Tochter des verstorbenen Großvaters war. Somit erbt Ihre Großmutter die Hälfte des Nachlass. Den Rest teilen sich die direkten Abkömmlinge. Der gesetzliche Erbteil Ihrer Mutter beträgt 1/4, den Sie sich mit Ihrer Schwester teilen. Damit liegt Ihr gesetzlicher Pflichtteil bei 1/16, der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.
  • Beispiel 2: Ihre Großmutter ist verstorben. Ihr Großvater, mit dem sie verheiratet war, lebt ebenfalls nicht mehr. Neben Ihrem noch lebenden Vater lebt noch eine Schwester. Eine weitere Schwester ist bereits verstorben, sie hinterlässt zwei Kinder. Sie haben selbst noch einen Bruder. Hier beläuft sich ihr Pflichtteil auf 0, da Ihr noch lebender Vater Sie von der gesetzlichen Erbfolge verdrängt.
  • Beispiel 3: Wie Beispiel 2, aber Ihr Vater ist verstorben. Ihr gesetzlicher Pflichtteil beläuft sich auf 1/12. Der gesetzliche Erbteil Ihres verstorbenen Vaters liegt neben seinen Schwestern bei 1/3. Da Sie noch eine Schwester haben, teilen Sie sich diesen auf. Somit liegt Ihr gesetzlicher Erbteil bei 1/6. Hiervon die Hälfte ist der gesetzliche Pflichtteil.
Pflichtteil Enkel

Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch von Enkeln

Um als Enkel einen Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist entscheidend, ob die Eltern des Enkels noch leben oder bereits verstorben sind.

  • Eltern des Enkels leben noch: In diesem Fall haben Enkelkinder grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf den Pflichtteil, da sie zunächst von ihren eigenen Eltern erben würden. Die Eltern haben als direkte Abkömmlinge Vorrang vor ihren eigenen Kindern.
  • Eltern sind verstorben: Der Enkel hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil.

Enterbung oder unzureichende Berücksichtigung: Sind die Eltern des Enkels oder er selbst enterbt worden oder sie wurden im Testament der Großeltern nicht angemessen bedacht, kann der Enkel einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Pflichtteil von Enkelkindern neben anderen Verwandten

Hat der Enkel weitere lebende Geschwister oder leben Abkömmlinge von seinen Geschwistern, teilt er sich den Anspruch der Eltern mit diesen.

Lebt der andere Großelternteil noch oder hat er noch lebende Abkömmlinge, verringert das ebenfalls den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch der Enkel.

Wenn sowohl das Kind des Erblassers als auch dessen Abkömmlinge (Enkel des Erblassers) bereits verstorben sind, besteht die Möglichkeit für den oder die Urenkel, ihren gesetzlichen Pflichtteil geltend zu machen.

Höhe des Pflichtteilsanspruches

Die Höhe des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs berechnet sich nach der Höhe des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der gesetzliche Erbteil ist unterschiedlich, je nachdem, welche weiteren Abkömmlinge des Erblassers noch leben und ob er zum Todeszeitpunkt verheiratet war. Nutzen Sie zur Ermittlung beispielsweise meinen Erbrechner.

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch Enkel

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Enkelkinder, die ihren Pflichtteil einfordern möchten, sollten sich zunächst über ihre rechtliche Position und ihre Ansprüche informieren.

  • Schriftliche Geltendmachung: Enkel können ihren Pflichtteil durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Erben geltend machen. Sie müssen hierbei ihren Anspruch deutlich formulieren und Angaben zum Erbfall, wie den Namen des Erblassers und das Datum seines Todes, sowie ihre eigene Identität machen.
  • Frist für die Geltendmachung: Enkel müssen ihren Pflichtteilsanspruch innerhalb von 3 Jahren nach dem Erbfall geltend machen.
  • Auskunftsrecht über den Nachlass: Enkel haben das Recht, Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu verlangen, um ihren Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Dieses Auskunftsrecht können sie schriftlich gegenüber dem Erben geltend machen. Sie müssen dabei klar und deutlich ihr Auskunftsverlangen formulieren.
  • Geltendmachung per Klage: Möchte der Erbe oder die Erben den Pflichtteil nicht auszahlen, dann müssen die Enkel den Pflichtteil einklagen.

Wichtige Fristen im Rahmen der Geltendmachens von Pflichtteilsanspruchen des Enkels

Drei-Jahres-Frist ab Kenntnis vom Erbfall

Die Frist für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte, hier der Enkel, Kenntnis vom Erbfall erlangt hat.

Frist bei Ausschlagung der Erbschaft

Bei der Ausschlagung der Erbschaft, beginnt die Drei-Jahres-Frist für die Geltendmachung mit dem Tag der Ausschlagung. Ein häufiger Grund für dieses Vorgehen ist, dass die Erbschaft mit erheblichen Verbindlichkeiten oder Schulden belastet ist, die den Wert der Erbschaft übersteigen. Durch das Ausschlagen der Erbschaft kann vermieden werden, für diese Schulden verantwortlich zu sein. Stattdessen kann man nach der Ausschlagung seinen gesetzlichen Pflichtteil beanspruchen, der einem in der Regel trotzdem zusteht.

Frist bei Anfechtung von Testamenten

Wird ein Testament angefochten, beginnt die Frist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ab dem Zeitpunkt, an dem die Anfechtungsgründe bekannt wurden.

Dies kann aus verschiedenen Gründen passieren, zum Beispiel wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen oder wenn vermutet wird, dass das Testament durch Zwang Betrug oder Irrtum zustande kam. Wenn ein potenzieller Erbe das Testament erfolgreich anficht, wird das Testament für ungültig erklärt. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge und der Anfechtende hat einen Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil. Man kann das Testament also anfechten, um sicherzustellen, dass man seinen gerechten Anteil am Nachlass erhält, insbesondere wenn man das Gefühl hat, durch das Testament benachteiligt worden zu sein.

4. Verjährungsfrist bei Verzicht auf den PflichtteilDer Verzichtsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von seinem Anspruch und den Umständen hat, die den Verzicht begründen. Es gibt verschiedene Gründe, auf den Pflichtteilsanspruch zu verzichten:Ein Grund ist, dass man sich mit den anderen Erben einigen und das Vermögen auf eine andere Art aufteilen möchte. Manchmal wird auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet, um Familienstreitigkeiten zu vermeiden oder um den Nachlass harmonisch zu regeln. In anderen Fällen kann es auch sein, dass man steuerliche Vorteile nutzen möchte oder langwierige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchte. Der Verzicht auf den Pflichtteil kann nicht rückgängig gemacht werden. Daher sollten Sie sich umfassend beraten lassen, um die Konsequenzen und Möglichkeiten zu verstehen.

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Minderung des Pflichtteilsanspruchs bei Schenkungen zu Lebzeiten

Der Pflichtteilsanspruch von Enkelkindern kann durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers gemindert werden. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat, kann dies den Pflichtteilsanspruch der Enkel beeinflussen. In einigen Fällen können Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers beim Pflichtteilsanspruch berücksichtigt werden, im Wege des sog. Pflichtteilsergänzungsanspruchs.

Fazit zum Pflichtteilsanspruch von Enkeln

Enkelkinder haben unter bestimmten Umständen einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, der es ihnen ermöglicht, am Nachlass ihrer Großeltern beteiligt zu werden. Die Voraussetzungen für diesen Anspruch sind vielfältig und hängen unter anderem davon ab, ob die Eltern noch leben und inwieweit sie im Testament berücksichtigt werden. Bei Fragen zur Geltendmachung des Pflichtteiles ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Ansprüche fristgerecht und erfolgreich durchzusetzen.

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Pflichtteil Enkel: Quellenangaben und weiterführende Literatur

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