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Fristenrechner: Gesetzliche Fristen berechnen

Bild Dr. jur. Stephan SeitzAutor:
Zuletzt aktualisiert: 21. April 2024
Bitte beachten: Rechtliche Hinweise

Unser Leben wird von Fristen, Terminen und Zeitverläufen bestimmt. Oft sind damit Rechte und Pflichten verbunden. Umso wichtiger ist es, insbesondere im Rechtsverkehr, Fristen richtig zu berechnen. Am Ende zählt jeder Tag, vielleicht sogar die letzte Minute.

  • Frist ist ein abgegrenzter bestimmter Zeitraum, der einen genau definierten Anfang und einen Endzeitpunkt hat. Bei den Fristen sind Ereignisfristen und Termin-/Beginnfristen zu unterscheiden.
  • Die Berechnung von Fristen kann im Einzelfalls kompliziert sein. Je nach Art der Frist zählt der erste oder letzte Tag mit oder nicht, können Fristen nur an Werktagen beginnen und enden oder auch an jedem beliebigen Tag ablaufen.
  • Möchten Sie ihre Rechte sachgerecht wahrnehmen, bestimmen die damit oft verbundenen Fristen, ob Sie mit Ihrem Anliegen gehört oder bei Fristversäumnis abgewiesen werden.
  • Mein Fristenrechner unterstützt Sie bei der Berechnung unterschiedlicher Fristarten, wie z.B. Kündigungsfristen, Klagefristen oder Einspruchsfristen.

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Fristenrechner: So funktioniert die Berechnung

Zunächst muss der Nutzer die Art der Frist auswählen. Hierbei kann es sich um allgemeine Kategorien wie eine Ereignisfrist oder eine Termin-/Beginnfrist handeln. Alternativ kann der Nutzer eine spezifische Frist, wie beispielsweise die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid oder die Erhebung der Kündigungsschutzklage, auswählen.

Nachdem die Art der Frist festgelegt wurde, muss der Beginn der Frist angegeben werden. Dies ist das Datum, ab dem die Frist zu laufen beginnt.

Abschließend ist es wichtig, das Bundesland anzugeben, in dem sich der Nutzer befindet oder in dem der rechtliche Vorgang stattfindet. Der Grund hierfür ist, dass die Bundesländer in Deutschland unterschiedliche Feiertage haben. Diese regionalen Feiertage können den Lauf der Fristen beeinflussen, da sie oftmals als arbeitsfreie Tage gelten und somit nicht in die Fristenberechnung miteinfließen. Der Fristenrechner berücksichtigt diese Besonderheiten automatisch und liefert so ein präzises Enddatum für die gewählte Frist.

Eingabehlifen zum Fristenrechner

Ereignisfrist: Hier beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt eines bestimmten Ereignisses. Dies bedeutet, dass der Zeitraum, der berücksichtigt wird, direkt nach einem spezifischen Geschehen, z.B. dem Erhalt eines Schreibens oder der Bekanntgabe eines Bescheides, beginnt. Es ist wichtig, das genaue Datum dieses Ereignisses zu kennen, da es den Startpunkt für die Fristberechnung darstellt.

Termin-/Beginnfrist: Bei dieser Art von Frist wird im Voraus ein bestimmtes Startdatum festgelegt, ab dem die Frist zu laufen beginnt. Dies könnte ein festgelegter Stichtag oder ein gesetzlich definierter Beginn sein. Im Gegensatz zur Ereignisfrist, bei der das Startdatum durch ein externes Geschehen bestimmt wird, ist die Beginnfrist unabhängig von solchen Ereignissen und wird oft durch Gesetze oder vertragliche Regelungen vorgegeben.

Eingabe des Beginndatums: Geben Sie das Datum ein, an dem die Frist beginnt. Abhängig von der ausgewählten Fristart kann dies das Datum eines Ereignisses (für Ereignisfristen) oder ein festgelegter Stichtag (für Beginnfristen) sein.

Auswahl des Bundeslandes: Da Feiertage in den verschiedenen Bundesländern variieren können und diese bei der Berechnung der Fristdauer eine Rolle spielen, ist es wichtig, das entsprechende Bundesland auszuwählen. Dies gewährleistet, dass der Fristenrechner alle relevanten Feiertage korrekt in die Berechnung einbezieht.

Dauer der Frist: Es gibt verschiedene Arten von Fristdauern, die in rechtlichen und alltäglichen Kontexten verwendet werden. Die Dauer einer Frist kann in Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren angegeben werden. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Fristdauern.

  • Tagesfristen: Diese Fristen werden in Tagen bemessen. Ein Beispiel wäre eine 14-tägige Rückgabefrist für einen online gekauften Artikel. Bei der Berechnung von Tagesfristen wird in der Regel der Tag, an dem das Ereignis eintritt oder die Frist beginnt, nicht mitgezählt (gemäß § 187 Abs. 1 BGB).
  • Wochenfristen: Diese Fristen werden in Wochen bemessen. Ein Beispiel wäre eine Kündigungsfrist von 3 Wochen. Wochenfristen enden in der Regel am gleichen Wochentag, an dem die Frist begonnen hat.
  • Monatsfristen: Diese Fristen werden in Monaten bemessen. Ein Beispiel wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Bei Monatsfristen endet die Frist am gleichen Tag des Endmonats wie der Tag, an dem die Frist begonnen hat. Wenn der Endmonat diesen Tag nicht hat (z.B. 31. Februar), endet die Frist am letzten Tag dieses Monats.
  • Jahresfristen: Diese Fristen werden in Jahren bemessen. Ein Beispiel wäre eine Garantie, die für 2 Jahre gilt. Jahresfristen enden in der Regel am gleichen Tag des Endjahres wie der Tag, an dem die Frist begonnen hat.
  • Fristen zum Ende eines Monats, Quartals, Halbjahrs oder Jahrs: Nicht immer muss eine Frist auf den Tag genau enden. Gerade im Geschäftsleben hat es sich als praktikabel erwiesen, wenn Fristen immer zu festen Tagen enden, wie beispielsweise zum Ende eines Monats. So können Verträge z.B. für den gesamten Monat noch abgerechnet werden und müssen nicht taggenau abgegrenzt werden.

Das Gesetz definiert unter einem „halben Jahr“ eine Frist von sechs Monaten. Ein Vierteljahr ist eine Frist von drei Monaten und ein halber Monat eine Frist von 15 Tagen (§ 189 BGB). Unter Anfang des Monats ist stets der erste, unter Mitte des Monats der 15. und unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats zu verstehen (§ 192 BGB).

Fristenrechner

Beispiele für die Berechnung von Fristen

Beispiel Allgemeine Ereignisfrist

Eine Ereignisfrist beginnt mit einem bestimmten Ereignis oder einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines Tages. Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, an dem das Ereignis eintritt oder der Zeitpunkt fällt, nicht mitgezählt.

Beispiel: Sie erhalten am Montag, den 1. März 2021, eine schriftliche Kündigung von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie gegen diese Kündigung vorgehen möchten, haben Sie eine Frist von drei Wochen. Da der Tag der Zustellung (1. März) nicht mitgezählt wird, beginnt die Frist am Dienstag, den 2. März 2021, und endet drei Wochen später, also am Montag, den 22. März 2021.

Beispiel Allgemeine Beginn-/Terminfrist

Eine Beginnfrist oder Terminfrist bezieht sich auf den Beginn eines Tages als maßgeblichen Zeitpunkt für den Anfang einer Frist. Bei der Berechnung der Frist wird dieser Tag mitgezählt.

Beispiel: Ein Arbeitsvertrag, der am 1. Mai 2021 beginnt, hat eine Probezeit von sechs Monaten. Da der Beginntag (1. Mai) mitgezählt wird, endet die Probezeit am 31. Oktober 2021.

Beispiel Berechnung Frist für die Anfechtung eines Testaments

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Testament aufgrund von Formfehlern, fehlender Testierfähigkeit des Erblassers oder der irrtümlichen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten ungültig ist, können Sie dieses Testament anfechten. Hierfür müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht, welches am letzten Wohnort des Erblassers ansässig ist, eine Anfechtungserklärung einreichen. Es gibt keine besonderen Formvorschriften für die Anfechtungserklärung, sodass es möglich ist, diese mündlich beim Gericht vorzubringen. Dennoch ist es aus Beweisgründen ratsam, die Anfechtung schriftlich zu formulieren.

Beispiel: Sie entdecken am 3. November 2021 ein Testament, das Ihrer Meinung nach ungültig ist. Sie möchten dieses Testament anfechten. Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes und des Inhalts des Testaments. Ihre Frist zur Anfechtung endet also am 3. November 2022. Es ist wichtig, dass Ihre Anfechtungserklärung innerhalb dieser Frist beim zuständigen Nachlassgericht eingeht. Bei verspäteter Einreichung wird das Gericht die Anfechtung in der Regel als unzulässig zurückweisen. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt oder wie Sie vorgehen sollten, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen.

Beispiel Berechnung Frist Ausschlagung einer Erbschaft

Stellen Sie fest oder haben Sie die Einschätzung, dass der Nachlass überschuldet ist, können Sie als gesetzlicher oder testamentarisch bestimmter Erbe die Erbschaft ausschlagen. Sie müssen allerdings die gesetzlich bestimmte Ausschlagungsfrist von sechs Wochen einhalten. Beachten Sie, dass diese Frist eine Ausschlussfrist ist. Ausschlussfristen lassen sich nicht verlängern. Auf die Gründe, deretwegen Sie diese Frist nicht einhalten können, kommt es nicht an. Die Sechswochenfrist beginnt mit der Information des Erben, dass er mit Eintritt des Erbfalls Erbe geworden ist. Hat der Erblasser den Erben in einem Testament bedacht, beginnt die Frist mit der Information des Nachlassgerichts, dass er Erbe geworden ist. Die Frist verlängert sich auf ein halbes Jahr, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat (§ 1944 BGB).

Beispiel: Der Erblasser ist am 3. November 2021 verstorben. Ihre Ausschlagungsfrist endet nach sechs Wochen am 15. Dezember 2021. Da Sie die Ausschlagung persönlich gegenüber dem Rechtspfleger beim Nachlassgericht erklären müssen, reicht es nicht, wenn Sie Ihre Erklärung schriftlich in den Briefkasten des Nachlassgerichts einwerfen. Wenn Sie am 15. Dezember versuchen, Ihre Erklärung beim Rechtspfleger protokollieren zu lassen, riskieren Sie zudem, dass Sie aus irgendwelchen Gründen gehindert sind, beim Nachlassgericht vorstellig zu werden. Alternativ können Sie Ihre Erklärung zur Ausschlagung des Nachlasses auch bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden. Allerdings muss auch die Erklärung des Notars fristgerecht beim Nachlassgericht eingehen. Soweit die Frist wegen des Aufenthaltes des Erblassers im Ausland oder Ihres Aufenthaltes im Ausland sechs Monate beträgt, würde die Frist zur Ausschlagung am 3. Mai 2022 enden.

Beispiel Berechnung Frist für Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr, ähnlich wie bei Steuerbescheiden, richtet sich die Fristberechnung primär nach dem Tag der Zustellung des Bescheids. Sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, startet die Frist für den Einspruch basierend auf dem Datum, an dem der Bußgeldbescheid als bekanntgegeben gilt. Dieses Datum entspricht in der Regel dem auf dem Bußgeldbescheid vermerkten Datum, welches üblicherweise mit dem Datum des Poststempels übereinstimmt. Bei Unklarheiten dient das Datum des Poststempels als maßgeblicher Zeitpunkt. Zu diesem Bekanntgabetag werden zusätzlich drei Tage hinzugerechnet, die als Pufferzeit dienen, um eventuelle Zustellungsverzögerungen durch die Post zu kompensieren. Demnach wird der Bußgeldbescheid formell am dritten Tag nach dem Versand durch die Behörde als zugestellt angesehen.

Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid am 3. November in Ihrem Briefkasten finden, mit einem Ausstellungsdatum vom 2. November, zählt der 2. November als Tag der Bekanntgabe. Mit den hinzugefügten drei Tagen fällt das relevante Datum auf den 5. November. Die Einspruchsfrist endet genau zwei Wochen später, also am 18. November. Bis zu diesem Tag muss Ihr Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Sollten Sie den Einspruch per Post versenden, tragen Sie das Risiko einer möglichen Verspätung.

Beispiel Berechnung Frist Einspruch gegen Steuerbescheid

Bei Steuerbescheiden des Finanzamtes gilt bei der Berechnung der Frist eine Besonderheit. Erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen Steuerbescheid und möchten Einspruch erheben (Frist Einspruch Steuerbescheid), bestimmt sich die Berechnung der Frist zunächst danach, wann das Finanzamt den Steuerbescheid bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe ergibt sich aus dem Datum des Steuerbescheides und sollte mit dem Datum des Poststempels identisch sein. Im Zweifel ist auf das Datum des Poststempels abzustellen. Zum Datum der Bekanntgabe des Bescheides (Poststempel) werden weitere drei Tage hinzuaddiert.

Diese Tage gelten als Karenzzeit und sollen Unzulänglichkeiten bei der Zustellung des Steuerbescheides durch die Post ausgleichen. Der Steuerbescheid gilt also am dritten Tag, nach dem das Finanzamt diesen mit einfachem Brief zur Post gegeben hat, als zugestellt (§ 355 AO).

Beispiel: Am 3. November 2021 haben Sie in Ihrem Briefkasten Ihren Einkommensteuerbescheid vorgefunden. Sie möchten Einspruch erheben. Der Steuerbescheid datiert vom 2. November 2021. Dies ist der Tag der Bekanntgabe. Zum 2. November werden drei Tage hinzuaddiert, so dass es auf den 5. November ankommt.

Die Frist endet einen Monat später, also am Mittwoch, 5.12.2021. Spätestens an diesem Tag muss Ihr Einspruch beim Finanzamt eingetroffen sein. Notfalls werfen Sie das Einspruchsschreiben in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes spätestens bis 24 Uhr ein. Verschicken Sie den Einspruch mit der Post, tragen Sie das Risiko, dass der Einspruch dem Finanzamt verspätet zugeht. Sollte der 5. November ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, beginnt die Frist erst am darauffolgenden Montag zu laufen.

Beispiel Berechnung Ende der Probezeit

Für die Berechnung des Endes einer Probezeit, ähnlich wie bei Fristen für Einsprüche, ist das Startdatum der Probezeit entscheidend. Angenommen, Ihr Arbeitsvertrag beginnt am 1. Juni, und die Probezeit beträgt 6 Monate. Der Startpunkt für die Berechnung ist der 1. Juni. Von diesem Datum ausgehend, zählt man sechs volle Monate hinzu, um das Ende der Probezeit zu ermitteln. Das bedeutet, dass Ihre Probezeit am 30. November endet. Es ist wichtig, dass das genaue Datum, an dem die Probezeit beginnt, im Arbeitsvertrag festgehalten wird, da sich daran die Berechnung des Enddatums orientiert.

Beispiel Berechnung Frist Kündigungsschutzklage

Sie haben am Montag, 1. Februar 2021, die schriftliche Kündigung Ihres Arbeitgebers in Ihrem Briefkasten vorgefunden. Möchten Sie gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht vorgehen, ist die maßgebliche Frist von drei Wochen zu beachten (Frist Kündigungsschutzklage). Die Frist begann mit dem Tag der Zustellung der Kündigung am Montag, 1. Februar 2021 (Terminfrist). Sie endete drei Wochen später, also am Montag, 22. Februar 2021. Wäre der 22. Februar 2021 auf einen Sonntag gefallen, hätten Sie Ihre Kündigungsschutzklage noch am darauffolgenden Montag, bis spätestens 24 Uhr beim Arbeitsgericht einreichen können.

Ihre Kündigungsschutzklage muss spätestens am 22. Februar 2021 um 24 Uhr in den Nachtbriefkasten des zuständigen Arbeitsgerichts eingeworfen werden. Erfolgt der Einwurf um 24.01 Uhr, ist Ihre Kündigungsschutzklage verspätet. Sie können die Verspätung im Regelfall dann auch nicht mit irgendwelchen Schwierigkeiten oder Hindernissen entschuldigen. Das Arbeitsgericht wird Ihre Kündigungsschutzklage wegen der Fristversäumnis als unzulässig abweisen. Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn Sie als Arbeitnehmer „trotz Anwendung aller nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert waren“, die Frist einzuhalten (§ 5 I KSchG).

Beispiel Berechnung Kündigungsfristen

Bei der Berechnung von Kündigungsfristen, egal ob es sich um Mitgliedschaften, Abonnements, Mietverträge oder Arbeitsverträge handelt, spielt das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll, eine zentrale Rolle. Jede Art von Vertragsverhältnis hat typischerweise im Vertrag festgelegte Fristen, die eingehalten werden müssen, um eine ordnungsgemäße Kündigung zu gewährleisten.

Allgemein bei Mitgliedschaften und Abonnements: Hier ist oft eine Frist von einem Monat zum Monatsende üblich. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft zum 30. September beenden möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am letzten Tag des Vormonats, also am 31. August, bei dem Anbieter eingegangen sein.

Bei Mietverträgen: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Kündigt der Mieter beispielsweise am 15. April, endet das Mietverhältnis zum 31. Juli. Wichtig ist, dass die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt und bis zum dritten Werktag des ersten Kündigungsmonats beim Vermieter eingegangen sein muss, um für den laufenden Monat zu zählen.

Bei Arbeitsverträgen: Die Kündigungsfrist kann variieren, oft sind es jedoch vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wenn im Arbeitsvertrag keine spezifische Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Fristen. Eine Kündigung zum 31. März würde bedeuten, dass die Kündigung spätestens am 3. März (unter Berücksichtigung der vier Wochen Frist) beim Arbeitgeber eingehen muss.

In jedem Fall ist es ratsam, die jeweiligen Vertragsbedingungen genau zu prüfen, da es individuelle Vereinbarungen geben kann, die von den allgemeinen Richtlinien abweichen. Zudem sollte die Kündigung immer in der im Vertrag festgelegten Form (häufig schriftlich) und unter Einhaltung der korrekten Fristen erfolgen, um rechtlich wirksam zu sein.

Beispiel Steuerfreier Verkauf Immobilie (sog. 10-Jahres-First

Bei der Berechnung der Frist für den steuerfreien Verkauf von Immobilien, die im Privatbesitz sind, spielt die Zehnjahresfrist eine entscheidende Rolle. Diese Regelung sieht vor, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien steuerfrei bleiben, sofern zwischen dem Ankauf und dem Verkauf der Immobilie mehr als zehn Jahre liegen.

Die Fristberechnung beginnt mit dem Anschaffungszeitpunkt, d.h. der Tag zu dem Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Das Verkaufsdatum wird durch die notarielle Beurkundung des Verkaufes festgelegt. Die Zehnjahresfrist wird auf den Tag genau berechnet. Das bedeutet, wenn der Kauf am 15. April 2013 stattgefunden hat, endet die Frist für einen steuerfreien Verkauf zum Ende des 15. April 2023.

Beispiel Berechnung Frist für den Widerruf einer Online-Bestellung

Wenn Sie eine Online-Bestellung getätigt haben und aus verschiedenen Gründen nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom Kauf zurückzutreten. Dieser Vorgang wird als Widerruf bezeichnet. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verkäufer eine klare Erklärung über Ihre Entscheidung zum Widerruf zukommen lassen. Dies kann schriftlich oder in einer anderen dauerhaften Form geschehen, wobei der schriftliche Widerruf oft die sicherste Methode ist.

Beispiel: Sie haben am 3. November 2021 eine Online-Bestellung aufgegeben. In den meisten Fällen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage nach Erhalt der Ware. Das bedeutet, Sie haben bis zum 17. November 2021 Zeit, um von Ihrem Kauf zurückzutreten. Es ist wichtig, dass Ihre Widerrufserklärung innerhalb dieser Frist beim Verkäufer eingeht. Andernfalls kann der Widerruf nicht anerkannt werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie alle Voraussetzungen für den Widerruf erfüllen oder wie Sie vorgehen sollten, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat oder Unterstützung vom Verbraucherschutz einzuholen.

Definition Fristen und Termine nach BGB

Frist ist ein abgegrenzter bestimmter Zeitraum, der einen genau definierten Anfang und einen Endzeitpunkt hat. Bei den Fristen sind Ereignisfristen und Termin-/Beginnfristen zu unterscheiden (§ 187 BGB).

Beispiel: Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis (Ereignisfrist § 187 I BGB).

Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas rechtlich Relevantes geschieht. Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet.

Beispiel: Fälligkeit der Steuerschuld, Kündigungsschutzfrist, Ausschlagungsfrist, Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid (Termin-/Beginnfrist § 187 II BGB).

Eine Frist kann unterschiedliche Ziele haben:

  • Eine Frist kann Rechte begründen. Mit der „Ersitzungsfrist“ werden Sie Eigentümer, wenn Sie eine bewegliche Sache zehn Jahre im eigenen Besitz haben (§ 937 BGB).
  • Fristen können Rechte erlöschen lassen. So erlischt und verjährt Ihr Recht auf Zahlung des Kaufpreises, wenn Sie bei einem Kaufvertrag die gesetzliche Verjährungsfrist versäumen.
  • Eine Frist kann umgekehrt ein Recht begründen, wenn Sie sich gegenüber dem Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung Ihrerseits auf die Verjährung berufen.
  • Fristen können auf Gesetz, richterlicher Anordnung oder Rechtsgeschäft beruhen.
  • Die Dauer einer Frist kann durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie „unverzüglich“ oder „ohne schuldhaftes Zögern“ bestimmt werden. Möchten Sie den Abschluss eines Kaufvertrages wegen Irrtums anfechten, muss die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern, also unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).
  • Teils wird bei der Fristberechnung auf Ihre Kenntnis von einem bestimmten Vorgang abgestellt. Möchten Sie Ihr Erbe ausschlagen, müssen Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Ausschlagung erklären, wobei die Frist aber relativierend auf Ihre Kenntnis vom Erbfall abstellt.

Interessant zu wissen: Befristungen sind insbesondere bei Rechtsgeschäften grundsätzlich zulässig. Sie sind ausnahmsweise unzulässig, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen. So sind Fristen bei der Eheschließung unzulässig. Eine Ehe kann nur unbefristet eingegangen werden. Soweit eine Frist gesetzlich bestimmt ist und nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt, sind abweichende Vereinbarung nicht möglich.

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Berechnung des Fristbeginns bei gesetzlichen Fristen

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (Ereignisfrist, 187 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der folgende Tag der erste Tag der Frist ist. Ob der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist gleichgültig. Auch diese Tage bestimmen den Beginn einer Frist. Wird eine Fristsetzung in einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung als „ab heute“ bezeichnet, rechnet das „heute“ nicht mit.

Ist hingegen der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, soll dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet („Termin-/Beginnfrist“, § 187 Abs. II BGB).

Berechnung des Fristendes bei gesetzlichen Fristen

Ist die Frist nach Tagen bestimmt, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages der Frist um 24 Uhr (§ 188 I BGB). Handelt es sich um eine Monatsfrist, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Ist beispielsweise der Fristbeginn der 31. Januar, ist das Fristende der 28. Februar. Dagegen endet die am 28. Februar beginnende Frist am 28. März und nicht erst am 31. März.

Ausnahmen, bei denen der Anfangstag mitzählt

Der Anfangstag wird ausnahmsweise mitgerechnet, wenn die Frist mit Tagesanfang beginnt oder wenn das Lebensalter berechnet wird („Termin-/Beginnfrist“, § 187 II BGB).

  • Ein Kaufmann pachtet ein Ladenlokal ab 1. Mai. Mit diesem Tag beginnt die Pflicht, Pacht zu zahlen und die eventuelle Kündigungsfrist.
  • Sie sind am 1. Mai 2000 geboren. Der 1. Mai zählt zur Berechnung Ihres Lebensalters mit. Sie werden also am 1. Mai 2050 = 50 Jahre alt. Insoweit kommt es auf den Tag der Geburt an.
  • Bei der Volljährigkeit zählt der Beginn des Tages, an dem der Minderjährige das 18. Lebensjahr vollendet. Entsprechendes gilt für die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Wer am Monatsersten geboren ist, vollendet sein Lebensjahr mit Ablauf des vorhergehenden Monats. Für den am 1. Juli Geborenen beginnt der Ruhestand daher an 30. Juni des Jahres.
  • Wer in einem Schaltjahr am 29. Februar geboren ist, steht in Nichtschaltjahren einem am 1. März Geborenen gleich, da das Lebensjahr mit Ablauf des 28. Februar endet (§ 188 II BGB).
  • Gesetze, die am Tag der Verkündung in Kraft treten, gelten vom Beginn des Tages an.
  • Soweit wir die Fristen für eine Kündigungsschutzklage oder die Erbausschlagung berechnen, wird auf den Tag abgestellt, an dem Sie die Kündigung oder Kenntnis erhalten haben, dass Sie Erbe geworden sind (Terminfristen).
  • Geht es um den Einspruch gegen einen Steuerbescheid, ist bei der Berechnung der Frist speziell auf das Datum der Bekanntgabe des Steuerbescheides abzustellen (Terminfrist).

Besonderheiten bei Leistungserbringung und Willenserklärungen wenn Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt

In vielen Rechtsbereichen, insbesondere im Zivilrecht, gibt es Fristen, innerhalb derer bestimmte Handlungen vorgenommen oder Erklärungen abgegeben werden müssen. Das Ende dieser Fristen kann entscheidend dafür sein, ob eine Handlung oder Erklärung rechtzeitig erfolgt ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob am Ende der Frist eine Leistung zu erbringen oder eine Willenserklärung abzugeben ist.

Leistung: Unter einer Leistung versteht man im Rechtssinne eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Dies kann z.B. die Zahlung eines Geldbetrages, die Übergabe einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung sein.

Willenserklärung: Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, durch die jemand einen rechtlichen Erfolg herbeiführen will. Beispiele hierfür sind Klageerhebung, Einspruch oder auch der Widerruf eines Vertrages.

Nicht aber: Kündigungen, Ladungsfristen, ...: Hier greift der Zweck der Vorschrift nicht. § 193 BGB zielt darauf ab, die Rechte und Interessen der Person zu wahren, die eine Willenserklärung abgeben soll. Es soll verhindert werden, dass die Möglichkeit, eine Frist bis zum letzten Tag auszunutzen, durch arbeitsfreie Tage am Wochenende und an Feiertagen eingeschränkt wird, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Erklärung abgegeben werden muss. Auf der anderen Seite hat die Verpflichtung, bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, den Zweck, den Schutz der Person zu gewährleisten, gegenüber der die Kündigung ausgesprochen wird. Diese soll genügend Zeit haben, sich auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses vorzubereiten. Daher sind alle Fristen, die zu ihren Gunsten festgelegt werden, einschließlich der vertraglich vereinbarten, als Mindestfristen zu verstehen, die ihr in vollem Umfang zur Verfügung stehen sollen.

Es ist entscheidend zu wissen, ob am Ende der Frist aktives Tätigwerden erforderlich ist. Endet die Frist in jenem Fall an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, läuft sie erst am darauffolgenden Werktag um 24 Uhr ab (§ 193 BGB). Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Feiertage, die den Fristablauf beeinflussen. Ob ein nicht bundeseinheitlicher Feiertag bei der Fristberechnung zur Anwendung kommt, bestimmt sich nach dem Ort, an dem die Frist zu wahren ist.

Ausweg bei Fristversäumnis: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Haben Sie eine Frist versäumt, kann in bestimmten Fällen ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine rechtliche Maßnahme, die einer Partei die Möglichkeit gibt, nach Versäumung einer Frist ihre prozessualen Rechte wiederzuerlangen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel muss der Betroffene nachweisen können, dass er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Typische Gründe können Krankheit, ein Postversäumnis oder ein ernsthaftes Missverständnis sein. Sobald der Grund für die Fristversäumnis entfällt, muss die Wiedereinsetzung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, beantragt werden. Dies geschieht in der Regel innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist, die je nach Rechtsordnung variieren kann, meistens jedoch zwei Wochen beträgt. Der Antrag muss die Gründe für die Fristversäumnis detailliert darlegen und durch entsprechende Beweismittel untermauert werden. Bei Bewilligung der Wiedereinsetzung wird der Rechtszustand wiederhergestellt, als ob die Frist ordnungsgemäß eingehalten worden wäre.

Wie schon geschrieben, die konkrete Frist für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand variiert je nach versäumter Fristart und muss je im Einzelfall geklärt werden. Für Klagefristen gelten andere Regelungen wie für Steuerbescheide und wieder andere für Bussgeldbescheide usw.

Zusammenfassend zur Berechnung von gesetzlichen Fristen

Fristen sind bisweilen Fluch und Segen zugleich. Trotz alldem sind sie unerlässlich, um Rechtssicherheit zu ermöglichen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Unser Fristenrechner kann eine erste Hilfestellung darstellen, wenn Sie Fristen berechnen wollen. Im Zweifel lassen Sie sich möglichst anwaltlich beraten.

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Fristenrechner: Quellenangaben und weiterführende Literatur

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